Wer darf gewählt werden? (Wahlen)
Hallo,
ich habe im Internet recherschiert, ebenfalls hier im Forum und auch beim Integrationsamt nachgefragt. Aber eigentlich keine richtige Antwort auf mein Problem bekommen.
Kurz zur Sache: Hier im Haus wurde die örtliche Schwerbehindertenvertretung in dem einfachen Wahlverfahren gewählt. Es sind auch Kollegen genannt worden, die nicht schwerbehindert sind. Da ich selber diejenige gewesen bin, die die Wahlversammlung einberufen hat, wurde ich mit dem Problem konfroniert. Bevor hier aber gewählt worden ist, war ich bereits mehrere Wahlversammlung als Gast dabei.
Aber jetzt hier zu meiner Frage: Können Kollegen, die einen Zeitvertrag haben, als Vertrauensperson der Schwerbehinderten gewählt werden>
Aus allen Unterlagen und auch durch meinen Recherchen war und bin ich der Meinung, das dies nicht geht. Man hat mir bereits telefonisch durch die AG-Beauftrage mitgeteilt, das die stattgefundene Wahl ungültig wäre, da ich ja diese Kollegin mündlich mitgeteilt habe, sie könne nicht gewählt werden. Gestern bekam ich auch von einer anderen Kollegin mitgeteilt, das ich eine falsche Entscheidung getroffen hätte, weil ja auch Kollegen wählbar sind, die einen Zeitvertrag haben. Hier wäre ja nur die Einschränkung, das diese nicht direkt als Vertrauensperson der Schwerbehinderten sondern nur als Stellvertreter gewählt werden können.
Was ist nun richtig>
Viele Grüße