Wie soll ich mich als SBV verhalten? (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 02.12.2010, 15:56 (vor 5804 Tagen) @ Lillo

Hallo Lillo,

erst eine Bitte: Fragen bitte immer an ALLE Forumsteilnehmer stellen.

» ich hab den AG vor eine Woche einen Brief zukommen lassen, in dem ich ihn
» mitteile dass ich am 31 Januar zu einer SchwebB.-Fortbildung teilnehme
» möchte und ihn gebeten mir die Zusage zukommen zu lassen und bisher ist
» nichts passiert.
Zum Thema Schulung/ Quali haben wir hier im Forum schon sehr viel geschrieben und unter A-Z findet man das wichtige. Bitte daher einmal lesen.

» Ferner, ich habe ihn gebeten mir den Einsicht zu sämtliche Unterlage die
» den ASA und die Protokolle der Arbeitsgruppe BV zu gewähren und mich für
» die nächste Sitzung eine Einladung zukommen zu lassen und bisher hab ich
» nichts erhalten ...
Der § 95 Abs. 2 und der § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX sind ja bekannt.

» Also, weder eine Einladung noch die Unterlage und nächste Woche,
» Donnerstag, ist ASA Sitzung!
Einfach hingehen, das Teilnahmerecht an der ASA-Sitzung ergibt sich aus § 95 Abs, 4 SGB IX, einmal dort aber bitte auch die Kommentierungen und hier im Forum das dazu geschriebene lesen.

» Ich weiß was Du jetzt sagen wirst und zwar, lass Dir nichts gefallen und
» du hast ja Recht, ich muss "nur" ein Mittelweg finden um nicht SOFORT ins
» Ungnade zu fallen .. oder ist es Rechtsmäßig auch gegen den BR sich
» durchzusetzen>
Das Umsetzen musst nun leider Du machen. Keiner hier kennt Deinen Betrieb und die Beteiligten dort. Ich bin aber immer dafür erst einmal es mit reden unf Hinweisen, ggf. auch auf Gesetz und Urteile zu versuchen.


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