Wie soll ich mich als SBV verhalten? (Allgemeines)
Hallo Lillo,
Deine Frage: "Wie soll ich mich als SBV verhalten>"
erst einmal ganz kurz: So wie es im Gesetz, dem SGB IX steht. Also § 95 und § 99 SGB IX vorrangig. Oder zum Wohle unter Beachtung der geltenden Gesetze und Verordnungen sowie TV/BV der vor Dir als SchwbV zu vertretenden Beschäftigten.
Auf die Einzelheiten Deiner Anfrage, denke ich gehen die Koll. ein.