Umgehung sbM durch Griff in den sog. "Pool" (Einstellung)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Tuesday, 14.12.2010, 15:32 (vor 4901 Tagen)

Unser AG (Öff. Dienst) besetzt neu ausgeschriebene Stellen gerne mit Leuten, deren Bewerbung aus einem früheren Bewerbungsverfahren im "Pool" verblieben war. Zeitungsannoncen oder die Meldung an die Arbeitsagentur, damit sich sbM bewerben können, entfallen. Ist das rechtlich ok> Ich sehe bei diesem Verfahren eigentlich eine Benachteiligung potenzieller sb BewerberInnen.


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