Umgehung sbM durch Griff in den sog. "Pool" (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 14.12.2010, 16:22 (vor 4901 Tagen) @ CHM

Hallo Claudia,

der BAG Entscheid ist ganz klar und eindeutig, lässt sich also nicht auslegen. BR/PR haben auch Pflichten die zwingend zu beachten sind. Diese lassen auch KEINE Auslegungen zu.

Weiter hast Du als SchwbV ja den § 81 Abs. 1 Satz 6. AG welche freie Ap nicht der Agentur melden missachten i.d.R. auch diesen Satz 6. Somit kannst Du aktiv werden und zum einem gegen den zuständigen SB und den Beauftragten des AG (§ 98) ein Ordnungsgeld beantragen. Weiter kannst Du gegen den AG für zukünftige Verstöße ein Beschlussverfahren anstrengen. Habe ich aber nun alles mehrfach schon geschrieben.

Ich muss leider sagen, ich weis nun nicht mehr weiter. Ihr stellt berechtigte Missstände fest und fragt nach Möglichkeiten. Wenn man diese euch dann nennt, kennt ihr leider nur Gründe welche ein Umsetzung der Möglichkeiten nicht möglich machen sollen :-(

Also, sofort die Zuständigen SB auf seine Pflichten, also „Meldung freier Stellen“ hinweisen und auch gleich den BA Schwb auf seine Pflichten gem. SGB IX. Erkläre Ihnen auch, dass Du zukünftig ohne jeden weiteren Hinweis entsprechende Ordnungsgelder beantragen wirst. Sollte es sich dann nicht ändern/ bessern, dann musst Du aber auch die Ordnungsgelder beantragen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion