Re: ...wieder mal Änderungskündigung (Kündigung)

Jörg, NRW, Wednesday, 25.05.2005, 08:41 (vor 6920 Tagen) @ hackenberger

HiHo,

wollte nur mal kurz bekannt geben, dass der Kollege doch eingewilligt hat und sich alle Parteien gütlich einigen werden. Der Kollege nimmt die ihm angebotene Stelle zu bisherigen, vertraglichen Bedingungen an und sein neuer Arbeitsplatz wird behindertengerecht zur Verfügung gestellt.

Da bin ich aber froh...ein Arbeitsloser weniger, wenn man das so nimmt...

lg

Jörg

» Hallo Jörg,
»
» wenn auch Du der Einschätzung bist, dass der Koll. sein bisheriges
» Aufgabenfeld aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Rahmen seiner
» Arbeitsvertragliche Pflicht erfüllen kann und er die Hilfe/Unterstützung
» des Integrationsamtes/Integrationsfachdienstes ablehnt, würde ich als
» SchwbV mich nicht weiter in der Lage und auch in der Verantwortung sehen.
» Ich gehe davon aus, dass hier dann auch das Inetgrationsamt der
» Änderungskündigung und im äußertsten Falle auch der ordentlichen Kündigung
» zustimmen wird.
»
» Dann wird es ein Fall für die Arbeitsgerichtbarkeit.
»
» Bernhard


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