Re: ...wieder mal Änderungskündigung (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 19.02.2005, 11:15 (vor 7015 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

wenn auch Du der Einschätzung bist, dass der Koll. sein bisheriges Aufgabenfeld aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Rahmen seiner Arbeitsvertragliche Pflicht erfüllen kann und er die Hilfe/Unterstützung des Integrationsamtes/Integrationsfachdienstes ablehnt, würde ich als SchwbV mich nicht weiter in der Lage und auch in der Verantwortung sehen. Ich gehe davon aus, dass hier dann auch das Inetgrationsamt der Änderungskündigung und im äußertsten Falle auch der ordentlichen Kündigung zustimmen wird.

Dann wird es ein Fall für die Arbeitsgerichtbarkeit.

Bernhard


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