Re: ...wieder mal Änderungskündigung (Kündigung)
Hallo Jörg,
wenn bei dem Koll. behindertenbedingte Leistungseinschränkungen/ -mängel vorliegen und/oder er ggf. Hilfe/ Unterstützung anderer benötigt, kann der AG (oder auch die SchwbV für den AG, man will dem AG ja gerne einen Mehrwert der SchwbV zukommen lassen ) bei Integrationsamt hierfür Mittel aus der Ausgleichsabgabe (Lohn-/ Betreuungszuschüsse) beantragen. So wird der AG "schadklos" gestellt und er Schwerbehinderte muss keine Lohneinbußen hinnehmen. Selbstverständlich können und sollten auch Mittel für die behindertengerchte Ausgestalltung des Arbeitsplatzes beantrag werden.