Re: Kündigungsschutz (Kündigung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 18.01.2003, 17:19 (vor 7767 Tagen) @ Jörg R

Hallo, erst mal Gratulation zu deiner wahl zur
Schwerbehindertenvertretung.
Deine Anfrage ist im SGB IX geregelt:
§96 Abs.3 Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber
dem Arbeitgeber die gleiche persönliche
Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-
, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied
des Betriebsrates.
Somit kannst du das im §15 gelesene auf dich
übertragen.
Zusätzlich kann es nicht schaden mit dem BR und
deiner Gewerkschaft zu kontakten, denn vielleicht
steckt da noch mehr dahinter.
Viel Erfolg wünscht dir Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion