Re: Kündigungsschutz (Kündigung)

Günther Dölle @, Thursday, 13.02.2003, 13:28 (vor 7714 Tagen) @ Jörg R

Hallo lieber Kollege,
nach § 96 Abs. 3 hast Du den gleichen Kündigungs- und
Abordnungsschutz, wie ein Mitglied des Betriebs- oder
Personalrates; d.h. für Deine Amtszeit, die im
Normalfall am 30. Nov. 2006 abläuft. Bei einer
Wiederwahl verlängert sich dieser Schutz automatisch
bis zum Ende der nächsten Wahlperiode. Solltest Du
nicht wiedergewählt werden, hast Du trotzdem noch ein
weiteres Jahr, bis zum 30.11.2007 Kündigungsschutz. Du
solltest Dir für Deine Arbeit unbedingt das
Sozialgesetzbuch SGB IX mit dem Kommentar von
Hauck/Noftz aus dem Erich Schmidt Verlag, ISBN
3503060316 im Buchhandel oder direkt beim Verlag
besorgen. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich
verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen!!! Auch
für die damit verbundenen Ergänzungslieferungen, die
im Laufe der Zeit herausgebracht werden!!!
Ich stehe Dir gern jederzeit für evtl. Rückfragen
telefonisch oder schriftlich zur Verfügung.
Laß´Dich nicht unterkriegen, das Recht ist voll auf
Deiner Seite!
Viele Grüße und viel Erfolg
Dein Kollege
Günther Dölle
Im Rothenbach 2
37290 Meißner-Weidenhausen
Tel. privat: 05657/1444
Tel. dienstl.: 05651/927-359
email privat: gdoelle@harhar.net
email dienstl.: doelle@suet.de
Es wäre schön, wenn Du Dich mal melden würdest.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion