Re: Kündigungsschutz (Kündigung)
Hallo,
das Thema wurde schon 2 mal zutreffend kommentiert.
Doch ein Hinweis noch: Der besondere Kündigungsschutz
greift aber nur bei einer ordentlichen Kündigung, also
keiner verhaltensbedingter Kündigung.
Weiter ist noch wichtig, dass die Wahl ordnungsgemäß
gelaufen ist, damit nicht ggf. ein Wahlberechtigter
Widerspruch im Rahmen der gesetzlichen Zeit einlegt.