Wahlen (Gesamt-Konzern-SBV)

HarriM, Tuesday, 25.01.2011, 18:42 (vor 4862 Tagen)

Hallo Herr Hackenberger,

unser noch amtierender GSBV hat es trotz mehrfacher Aufforderungen versäumt, zu einer Wahlversammlung bzw. einem Treffen (wir sind zu Zweit) einzuladen.
Was geschieht ab 1. Februar> (KSBV und GBR sind vorhanden)
Welche Frist ist dann zu beachten, sind 7 Tage ausreichend>
Müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn ja: wieviele> Kann der Einladende den Ort frei bestimmen (Betriebe liegen 180 km auseinander)>
Was passiert, wenn ein SBV nicht zur Wahl erscheint>
Kann ein SBV auf einer telefonischen Wahl oder einer Wahl per mail bestehen>
Gibt es einen Wahlleiter, ist das der Einladende, oder kann man einen Dritten verlangen>


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