Wahlen (Gesamt-Konzern-SBV)
Hallo Herr Hackenberger,
unser noch amtierender GSBV hat es trotz mehrfacher Aufforderungen versäumt, zu einer Wahlversammlung bzw. einem Treffen (wir sind zu Zweit) einzuladen.
Was geschieht ab 1. Februar> (KSBV und GBR sind vorhanden)
Welche Frist ist dann zu beachten, sind 7 Tage ausreichend>
Müssen Alternativtermine angeboten werden, wenn ja: wieviele> Kann der Einladende den Ort frei bestimmen (Betriebe liegen 180 km auseinander)>
Was passiert, wenn ein SBV nicht zur Wahl erscheint>
Kann ein SBV auf einer telefonischen Wahl oder einer Wahl per mail bestehen>
Gibt es einen Wahlleiter, ist das der Einladende, oder kann man einen Dritten verlangen>