Wahlen (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Wednesday, 26.01.2011, 17:04 (vor 4861 Tagen) @ HarriM

Hallo HarriM,

wenn man sich nicht verständigt, einigt ist zu losen.

Doch bei nur 2 Betrieben im Unternehmen und somit nur 2 SchwbV, würde ich max. 2 Stelli sehen. Mehr als 2 Stelli könnte der AG für mich nachvollziehbar wegen Unverhältnismäßigkeit vor dem ArbG versuchen zu beklagen. Doch ich kenne keine solchen Fall.

Wenn die Stelli gelost werden müssen ist auch die Reihenfolge der Stelli per Losentscheid zu treffen. Wäre aber sehr ungeschickt wenn es dazu kommen müsste.

Bei Losentscheid könnte man wie folgt verfahren:

Zettel mit Namen in ein Gefäß und "blind" ziehen, also ohne eine Einsichtmöglichkeit ins Losgefäß. Dann wäre der Erstgezogenen der 1 Stelli usw.

Streichholzziehen als Losentscheid ist nicht zulässig. Bei nur 2 zu losenden kann man aber eine Münze werfen. Es muss dann nur darauf geachtet werdn, dass die Münze auch so geworfen wird, dass eine Zufallsentscheidung möglich ist. Also richtigt in die Luft und auf den Boden fallen lassen.

Aber, bei zwei ernsthaften Mandatsträgern sollte eine verständliche Einigung mögliche sein. Vorschlag, einer macht die GVPSchwb und der andere den Stelli.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion