Außerordentliche kündigung! (Kündigung)
Hallo Chaot,
Hier findest Du die Rechtgrundlagen welche sich für Schwerbehionderte aus dem SGB IX ergeben: http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/291
Des weiteren gilt der besondere Kündigungsschutz gem BetrVG für Betriebsräte (http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/beendigung/besonderer_ksch.htm)
Also:
§ 15 KSchG (keine ordentliche Kündigung von Betriebsräten und betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern);
§ 103 BetrVG (außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats)
§§ 85 ff. SGB IX (= früher: 15, 20 SchwG) (Schwerbehinderte)
Da Du aber bei einem Anwalt bist gehe ich davon aus, dass dieser dieses alles regelt.