Außerordentliche kündigung! (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 26.05.2005, 10:28 (vor 6918 Tagen) @ chaot

Hallo Chaot,

ja, der Betroffene wird und muss vom IA immer gehört werden. Diese muss aber nicht in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Das gesetzt sieht hier keine bestimmte Form der Anhörung vor. Es kann also auch in Form einer schriftlichen Anhörung erfolgen, was meistens auch so, teils auch aus Zeitgründe geschieht.

Man kann aber auch das persönliche Gespräch versuchen, einfach nett, also wirkliche nett anfragen und auch hier Verständnis für mögliche Zeitprobelmatiken bei den Sachbearbeitern des Intergrationsamtes zeigen und bekunden.

Vor allem ist es ganz wichtig zu erkennen, dass gerade sie SB bei den IA stets für die Schwerbehinderten nur das Beste wollen. Aber stets auch nur unter Beachtung der Regeln welche hier das SGB IX vorzieht und auch nur zu läßt.

Gerade bei Menschen mit psychischen Erkrankungen kann man immer wieder feststellen, dass sie stets alles sehr schnell so sehen, alle sind gegen mich und haben keine Verständnis für meine Probleme. Dem ist aber ganz bestimmt nicht immer so. Es ist aber auch für Mitmenschen welche mit diesen Krankenbildern nicht so oft Berührung haben oder sich mit diesen Krankenbildern näher beschäftigen oftmals schwerer die sich hieraus ergebenen Auswirkungen zu verstehen und zu akzeptieren und dem/den Betroffenen trozdem zu helfen.

Dieses führt dann teils auch wiederum bei den Betroffenen auf massives Unverständnis unddem gefühl alle sind gegen mich und wollen mir nur schaden,w as dann wieder bei Ihnen zu entsrechenden Reaktionen führt.

Daher sollten/müssen Betroffene auch lernen zu verstehen, dass Nichtbetroffene ggf. Probleme mit dem Verständnis für sie haben können.


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