Keine Kandidaten (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 03.02.2011, 19:39 (vor 5739 Tagen) @ betriebsrat-cpi

Hallo "Ratloser BR",

» endlich wollen wir in unserem BR-Gremium daran gehen eine
» Schwerbehindertenvertretung auf die Beine zu stellen.
Ist doch toll und sehr zu begrüßen. ;-)

» Nach ersten Gesprächen mit den Kollegen ergab sich aber das es alle für
» "gut" halten sowas zu bekommen, nur will keiner das Amt übernehmen.
Das ist leider oft festzustellen. Hier hilft zum einen gleich der Hinweis, dass der BR hier stets unterstützende bereit steht. Auch der Hinweis,darauf, dass bestimmte Rechte eben nur die SchwbV für diesen Beschäftigtenkreis umsetzen kann und diese Umsetzung gerade in der heutigen Zeit sehr wichtig ist und auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen kann. Letztlich auch der besondere Kündigungsschutz für Mandatsträger.

» Was nun>> Muss eine Wahl durchgeführt werden wenn sich der BR nun stärker
» um die Belange der Kollegen kümmert, also als eine Doppelfunktion, bzw.
» kann der BR einfach ein BR-Mitglied benennen und wenn keine Proteste
» kommen ist das auch OK>
Die Wahl muss nicht sollte aber durch´geführt werden, siehe auch die Antworten oben.

Ja, falls sich kein Kandidat unter den Betroffenen Koll. findet kann auch ein BRM oder ErsatzBRM hier dieses Mandat ausüben sofern er von Wahlberechtigten (also Schwerbehinderten / Gleichgestellten) vorgeschlagen und gewählt wird.

Die Wahl müsste dann bei euch im Rahmen des vereinfachten Wahlverfahren erfolgen. Die Wahlordnung und der § 94 SGB IX ist aber hier zwingend zu beachten, damit die Wahl nicht anfechtbar oder gar nichtig wird. Es gibt hier viele Parralen zur BR-Wahl.

Auf unserer Sonderseite WAHLEN und unter A-Z Wahlen sowie in vielen Forumsbeiträgen (hierzu bitte die Suchfunktion nutzen) findet man fast auf alle Fragen zum Thema Wahl eine Antwort.

Auf der Sonderseite WAHLEN findet man auch weiterführende Links zur Wahlordnung, Wahlbroschüre, Wahlkalender und Wahlformulare

Also, Doppelfunktion/ Mandat ist möglich und gibt es öffters. Man muss dann immer nur klarstellen in welcher Funktio/Rolle man gerade redet/ entscheidet.

Sollte es dann doch noch eine offene Frage geben hilft das Forum

Hinweis:
Der BR kann nicht die Aufgaben/Rechte einer SchwbV, z.B. aus § 95 Abs. 2 SGB IX, wahrnehmen.


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