Wiederspruchformulierung (Antragstellung / Widerspruch)

Kornblume, Hessen, Tuesday, 08.02.2011, 09:53 (vor 4848 Tagen)

Hallo Zusammen,

habe hier mehrfach schon Diskusionen geführt, ob die Schwerbehindertenvertretung einen Wiederspruch formulieren darf,soll,kann.

Ich habe schon mehrfach an Seminaren teilgenommen und hier war immer wieder die Aussage, dies geht in ein Rechtsverfahren und deshalb sollte mann an Verbände oder Anwalt verweisen, da mann eigendlich nur innerhalb des Betriebs oder bei den Servicestellen verhandeln kann.
Ich habe mich bis jetzt daran gehalten, und bin der Meinung,dass bei einem Wiederspruch auch die Fachleute besserer Chancen haben können und somit auch für die Betroffenen ein besseres Ergebniss.

Nun wird hier darüber diskutiert, dass wir als Vertrauensleute besseren Einblick in den Betrieb und somit besser Formulieren könnten.

Wie seht Ihr diese Einschätzung >


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