Wiederspruchformulierung (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo Bernhard,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Dies setzt aber vorraus, dass man sich sehr sicher im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben sein muss.
Ich bevorzuge, im Sinne für die Betroffenen, das fachliche Wissen der Verbände und Rechtsberatung.
Das hier bei der Antragstellung der Betroffenen dieser schon den Kopf unter dem Arm tragen muß stelle ich immer mehr fest und ich teile bei der Formulierung zum gesonderten Anschreiben bei Antragsstellung den MA mit, dass ich nur Wegbereiter sein kann und wenn diese dies nicht mit tragen wollen, es anders geschrieben werden muß.