Wiederspruchformulierung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 08.02.2011, 12:02 (vor 4847 Tagen) @ Kornblume

Hallo Kornblume,

» habe hier mehrfach schon Diskusionen geführt, ob die
» Schwerbehindertenvertretung einen Wiederspruch formulieren
» darf,soll,kann.
Hier kommt es auf den Erfahrungsstand an. Ich habe Widersprüche für das VA stets für die Koll. gefertigt (vorgeschrieben). Diese habe diese aber dann stets selbst unterzeichnet und unter ihrem Namen versandt.

Ich habe in diesem Zusammenhang dann auch nach Absprach mit den Betroffenen und der Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht, dann diesbezüglich auch Gespräche mit den behandelnden Ärzten geführt und diese gebeten den Betroffenen sehr ausführliche Befundberichte zu erstellen. Habe dann auch mit den Ärzten gesprochen auf was es mir dann besonderst ankommt.

Habe so gerade auch erst wieder im Rahmen eines Widerspruches für eine ehemalige Koll. eine Verbesserung im GdB von 30 auf 50 erreicht.

Es gehört dann aber auch Verantwortung dazu, man mus dann den Betroffenen auch erklären, dass man die Auswirkungen der Behinderung sehr sehr deutlich darstellen muss und sie aus diesem Grunde nun nicht erschrecken dürfen. Im Prinzip erkläre ich den Betroffenen immer "ihr seid eigentlich schon Tod, habt nur das Sterben vergessen". Ja hört sich schlimm an, doch man muss die Auswirkungen der Behinderung sehr sehr deutlich darstellen um etwas zu erreichen.

Man sollte es aber nur machen, wenn man eine gewisse Erfahrung hat, denn es geht ja um etwas.


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