Wiederspruchformulierung (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.02.2011, 14:24 (vor 4849 Tagen) @ Kornblume

Hallo,

die Vorformulierung des Widerspruchs als solches durch die SBV ist mE kein Problem, da es sich hier nur um einen formalen Satz handelt und gleichzeitig (eigentlich immer)Akteneinsicht verlangt werden sollte.

Sind bei der Akteneinsicht zB aus dem Bewertungsblatt grobe Fehler ersichtlich (krasse Falschbewertung, fälschliche Nichtbewertung, fehlende Aufklärung des Sachverhaltes) kann eine erfahrene SBV durchaus auch den Widerspruch formulieren.
Eine erfahrene SBV hat ggü. Verbänden oft viel mehr Spezialkenntnisse, da diese Verbände in der Erstberatung auch oft nur mit Ehrenamtlichen arbeiten, deren Wissensstand durchaus sehr unterschiedlich sein kann.
Ich habe schon viele grottenschlechte Widerspruchsbegründungen von VdK, SOVD etc. gesehen.
Letztlich muß das jede SBV für sich selbst entscheiden, grundsätzlich gehört es aber schon zu den Aufgaben einer SBV.

--
&Tschüß

Wolfgang


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