Neuwahlen? (Wahlen)
Hallo Ole,
das ist ein Fall des § 94 Abs. 7 SGB IX, dort "Auswirkungen von Reorganisation und Umstrukturierung".
Hier einmal einige Auszüge aus dem Knittelkommentar zu § 94 Abs. 7 SGB IX
Rn 184
Dasselbe gilt folgerichtig auch für die Schwerbehindertenvertretung. Wird ein kleinerer Betrieb unter Verlust seiner Integrität in einen größeren Betrieb eingegliedert, so verliert die im aufgenommenen Betrieb gebildete Schwerbehindertenvertretung ihr Amt, wenn auch im aufnehmenden Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung besteht (GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 162a). Ihr verbleibt auch kein Übergangsmandat (vgl. näher hierzu unten Rdnr. 190 ff.).
Rn 185
Werden vollständige Betriebe zusammengelegt, gehen die Ämter der für die integrierten Betriebe/Betriebsteile zuständig gewesenen Alt-Betriebsräte unter (Hess. LAG Frankfurt Beschluss vom 1. September 1988 12 TaBVGa 155/88 = DB 1989, 184). Allerdings nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat gem. § 21a Abs. 2 BetrVG wahr (vgl. unten Rdnr. 190 ff.)
Rn 186
Ebenso endet die Amtszeit der Vertrauenspersonen in diesen Betrieben vorzeitig, weil sie sämtlich ihre zunächst bei der Wahl bestandene Betriebszugehörigkeit als Wählbarkeitsvoraussetzung verlieren (HB-SGB IX [Hrsg. Deinert / Neumann] / Düwell § 20 Rdnr. 77; allerdings kann entsprechend der Regelung für den Betriebsrat auch insoweit ein Übergangsmandat für die Schwerbehindertenvertretung bejaht werden vgl. dazu näher unten Rdnr. 190 ff.; wohl ebenso HK-SGB IX / Trenk-Hinterberger Rdnr. 38: im Amt bleibt nur die Schwerbehindertenvertretung des Betriebs/der Dienststelle mit der größten Zahl der Beschäftigten).
Rn 187
Ebenso geht ein einzelner Betrieb bei seiner restlosen Aufspaltung unter. Damit endet auch die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung. Dasselbe trifft zu für die Abspaltung so vieler Betriebsteile, dass der Restbetrieb seine Identität verliert (Atomisierung).
Sofern es eine Übergeordnete Stufenvertretung gibt welche durch die Fussion nicht betroffen ist, nimmt diese das Mandat auch örtl. war.