Neuwahlen? (Wahlen)

DoSto, Monday, 28.03.2011, 18:48 (vor 5686 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard,

wir haben die Rechtsgrundlage nicht gefunden, wo festgelegt ist, dass die GSchwbV zuständig ist. Jetzt wissen wir, dass wir unsere Kompetenzen nicht überschreiten.

Gruß

DoSto

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DoSto


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