Neuwahlen? (Wahlen)
Danke Bernhard,
wir haben die Rechtsgrundlage nicht gefunden, wo festgelegt ist, dass die GSchwbV zuständig ist. Jetzt wissen wir, dass wir unsere Kompetenzen nicht überschreiten.
Gruß
DoSto
--
DoSto
Danke Bernhard,
wir haben die Rechtsgrundlage nicht gefunden, wo festgelegt ist, dass die GSchwbV zuständig ist. Jetzt wissen wir, dass wir unsere Kompetenzen nicht überschreiten.
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DoSto
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DoSto
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