Neuwahlen? (Wahlen)
Hallo,
in einer unserer Betriebsteile ist keine SBV gewählt worden. Der dortige BR wurde mehrfach aufgefordert, von der Gesamt SBV, die Wahl einzuleiten. Es gibt sogar Kandidaten, die sich zur Wahl stellen.
Es handelt sich um einen Betriebsteil mit eigenem Betriebsrat und räumlich weit auseinander liegenden Dienststellen. Das hieße, es müsste das förmliche Wahlverfahren gelten>!
Wenn der dortige Betriebsrat nun wieder nicht tätig wird, kann dann die Gesamtschwerbehindertenvertretung die Wahl einleiten und durchführen> Oder müssen es zwingend drei Wahlberechtigte oder Betriebsräte des Betriebsteiles sein>
Es steht in der Wahlbroschüre drin, dass die Gesamt SBV die Wahlversammlung einberufen kann, aber das Gesetz gibt es nicht her. Wie verhält man sich rechtlich korrekt>
LG
DoSto
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DoSto