Neuwahlen? (Wahlen)

hackenberger, Monday, 28.03.2011, 17:22 (vor 5686 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

in Betrieben in welchen keine SchwbV besteht, nimmt die GSchwbV auch das örtl. Mandat gem § 97 SGB IX wahr. da ist es dann ihre erste Pflicht zu pruefen ob dort die Voraussetzungen fuer eine Wahl moeglich ist und dann diese einzuleiten. Also nicht der BR kommt hier seinen Pflichten nicht nach sondern die GschwbV. Darueberm alos dieses [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=10471]Thema hatten wir[/link] hier auch schon.

Also fuer die GSchwbV gikt der Grundsatz des § 94 SGB IX, dass sofern ein SchwbV besteht, diese Wahlen/Folgewahlen einzuleiten hat. In diesem Falle hier besteht ja "indirekt" eine SchwbV, da die GSchwbV die Rechte und Pflichten der SchwbV wahrnimmt.

Sollte dei GSchwbV nicht reagieren, nochmals anmahen und dann am besten in Absprache mit dem IA die Wahl durch 3 Wahlberechtigte einleiten.

PS: In Betrieben ohne SchwbV und ohne GSchwbV im Unternehmen ist der BR in der Pflicht. In solchen Faellen den BR auf seine Pflicht auch aus § 80 Abs. 1 BetrVG hinweisen und dass ein vorsaetzlicher Verstoss des BR gegen seine Pflichten ein Fall des § 23 BetrVG, wegen grober Pflichtverletzung sein kann. Es kann dann sogar dazu fuehren, dass das ArbG dem Br das Mandatentzieht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion