Beauftragter des Arbeitgebers (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
OK! Ich kann es also nicht erzwingen, dass der Arbeitgeber die "Beauftragten" meldet, sondern nur die Ämter.
Aber wie verhalte ich mich nun> Die Beauftragten hat der Arbeitgeber mir ja genannt, ist diese Nennung für mich verbildlich>
(Das erste ist ja eine Außenwirkung und das zweite ist innerbetriebliche Wirkung.) Und muss ich mich mit diesen Leuten überhaupt auseinander setzen> Laut ihrer eigenen Aussage dürfen sie gar nicht diese Entscheidungen fällen, die Sie laut Kommentar fällen sollen.
Jörn