Beauftragter des Arbeitgebers (Allgemeines)

Jörn, Wednesday, 08.06.2005, 10:51 (vor 6899 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

OK! Ich kann es also nicht erzwingen, dass der Arbeitgeber die "Beauftragten" meldet, sondern nur die Ämter.
Aber wie verhalte ich mich nun> Die Beauftragten hat der Arbeitgeber mir ja genannt, ist diese Nennung für mich verbildlich>
(Das erste ist ja eine Außenwirkung und das zweite ist innerbetriebliche Wirkung.) Und muss ich mich mit diesen Leuten überhaupt auseinander setzen> Laut ihrer eigenen Aussage dürfen sie gar nicht diese Entscheidungen fällen, die Sie laut Kommentar fällen sollen.

Jörn


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