Beauftragter des Arbeitgebers (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 11:20 (vor 6899 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

Du kannst zwei Dinge machen, zum einen bitte deinen AG dir schriftlich den Beauftragten zu benennen, weise ihn weiter auf die Verpflichtung hin, dass er diesen den Ämtern diese Benennung machen muss und er ansonsten Gefahr läuft gem. § 156 SGB IX mit einem Ordnungsgeld von bis zu 10.000,- € belegt zu werden. Dieses Ordnungsgeld geht nicht gegen den Betrieb, sondern gegen den Verantwortlichen persönlich. Also in den privaten Geldbeutel.

Die Pflichten des Beauftragten regelt das SGB IX und auch was geschieht, wenn diese ihren Pflichen nicht nach kommen, nämlich § 156 SGB IX (Ordnungsgeld)


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