Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied (Allgemeines)
» Daher nochmal meine dringende Frage:
» Ist es erlaubt, beide Ämter in der selben Person zu vereinigen>
» Bitte schnellstmöglich um Antwort.
» Danke schon jetzt.
» Dirk
Hallo Dirk,
es ist erlaubt beide Ämter zu haben.
Was allerdings nicht geht, dass du mal PR und mal VP bist.
Du bist immer beides.
Abstimmen darfst du sowieso nur als PR.
Die VP hat grundsätzlich kein Stimmrecht.
Ausnahme (Personalrat in Bayern) BayPVG §40 (2)
Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter