Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 08.06.2005, 12:18 (vor 6899 Tagen) @ Dirk

» Daher nochmal meine dringende Frage:
» Ist es erlaubt, beide Ämter in der selben Person zu vereinigen>
» Bitte schnellstmöglich um Antwort.
» Danke schon jetzt.
» Dirk


Hallo Dirk,
es ist erlaubt beide Ämter zu haben.
Was allerdings nicht geht, dass du mal PR und mal VP bist.
Du bist immer beides.:-)
Abstimmen darfst du sowieso nur als PR.
Die VP hat grundsätzlich kein Stimmrecht.:-(

Ausnahme (Personalrat in Bayern) BayPVG §40 (2)
Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend:-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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