Internestellenbesetztung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 15.04.2011, 14:07 (vor 5670 Tagen) @ Thomas131

Hallo Thomas,

» Ich meinte eigentlich Benachteiligung wegen des Mandats.
kannst Du dieses glaubhaft/ nachweisbar belegen oder ist es "nur" eine Annahme>> Denn wenn es so wäre, wäre es eine strafbare Handlung. Bei BR gem. § 78 i.V. mit § 119 BetrVG und mit Geldstrafe oder gar 1 Jahr bedroht.

Die Tipps haben wir ja in den erwähnten vielen Beiträgen enthalten.


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