Interne Stellenbesetztung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 20.04.2011, 13:40 (vor 5665 Tagen) @ Martina

Hallo Martina

» Wir haben am Do.einen Anhörungstermin seitens der Personalabt.!
Ist doch toll, dann die zuständigen SB auf die möglichen Folgen für Sie, also persönliches Ordnungsgeld bis zu 10.000,- € gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX hinweisen und auch, dass man gegen den AG auch ein Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einleiten kann und ihm, also AG, dann für zukünftige verstöße ebenfalls ein Ordnungsgeld androhen lassen könnte. Dieses alles wolle man ja nicht, daher muss zukünftig das SGB IX vollumfänglich beachtet werden.

Weiter den Hinweis, dass so das BAG, ein Verstoß gegen das SGB IX ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG darstellt und dann dem AG alle möglichen Folgen gem. AGG drohen. Die SchwbV selbstverständlich im Rahmen ihre Arbeit/Pflichten auch die Koll. auf das Thema AGG hinweisen muss.

Wenn der Koll. sich beworben hatte und nicht genommen wurde und der AG die Quot, also 5%, nicht erfüllt muss er ja gem § 81 Abs. 1 SGB IX sowohl dem Betroffenen und der SchwbV es genau darlegen warum er diesen nicht genommen hat. Dann kann der Koll. ja überlegen ob er Klage wegen Verstoß gegen § 1 AGG erheben möchte.

Aber auch den BA-Schwb, § 98 SGB IX, in die pflicht nehmen und diesen auf seine Aufgaben/Pflichten und die möglichen Folgen bei Missachtung hinweisen. Dass habe ich ja auch in den letzten Tagen behandelt.


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