Wenn SBV RA einschaltet ist das im Rahmen der AZ ??? (Allgemeines)

Marion, NRW, Sunday, 24.04.2011, 23:23 (vor 5660 Tagen) @ hackenberger

»
» Betreffend der rechtswidrigen Forderungen des BR, den Stelli den Zugang zu
» Mail usw. zu ermöglichen, würde ich als SchwbV einfach mit dem Hinweis
» kontern, bevor er sich als BR rechtswidrig in die Zuständigkeiten der
» SchwbV einmischt, möge der BR bei solchen Forderungen dann doch auch erst
» einmal allen Ersatzmitgliedern des BR den gleichen Zugang zu BR-Unterlagen
» zu ermöglichen. Denn es bestünde hier ja die vergleichbare Rechtslage. Dann
» wird der BR/BRV wohl sehr schnell darauf hinweisen, dass dieses nicht
» gestattet sei.

Das ist ein guter Hinweis, den werde ich beherzigen !!!
»
» Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 96 SGB IX, Rn 16
» Behinderung ist jeder unzulässige Eingriff in die Amtsführung der
» Schwerbehindertenvertretung, der sie an der ordnungsgemäßen Ausübung ihrer
» Amtsgeschäfte hindert oder zumindest ihre Arbeit erschwert. Sie kann in
» einer Handlung oder auch in einem Unterlassen bestehen.

Was ist, wenn AG einfach keinen Arbeitsplatz in geforderter Weise zur Verfügung stellt und auch nicht sicher sagen kann wer der 98er ist >>> Ich kann doch überhaupt noch nicht richtig arbeiten, werde sozusagen schon die ganze Zeit lahmgelegt und durch den BRV ausgebremmst. Die notwendigsten Unterlagen muß ich den ganzen Tag mit mir herum schleppen wegen des Datenschutzes und ein großer Teil lagert schon bei mir ZU HAUSE.


» Im LPK 2. Auflage, findet man zum § 96 in Rn 9 folgendes:
» Behinderungsverbot: §96 Abs.2 5GB IX schützt die SBV vor jedem
» unzulässigen, Eingriff m die Amtsführung, gleich ob er m einer Handlung
» oder auch in einem Unterlassen besteht.

Was ist LPK 2. Auflage (gibt es hierzu Infos). Gilt diese Behinderung auch, wenn die GF diese vornimmt, z.B. einfach keinen AP in datenschutzrechtlicher Weise zur Verfügung stellt und BR sich weigert der SBV Platz abzgeben, weil selbst zu wenig. (wie schon erwähnt 3 AP in 2 Pers Büro durch zusätzl. Laptrop).
»
» Weiter kann man dann ja auch einmal den BR auf die Strafvorschriften des
» BetrVG § 119 hinweisen.

Wahl war bekannt aber wegen unserem Arbeitsdruck und den im Betrieb bekannten Schwirigkeiten im BR (es sind 4 BR-Mitglieder aus meiner Abteilung ausgeschieden aus dem BR) war nur ein Teil der SB-Menschen selbst als auch die jetzt 2. Stelli der SBV (selbst nicht SB aber von einem BR-Mitglied zur Wahl nach eigenen Angaben animiert worden). Sollte das schon eine Beeinflussung zur Vorteilnahme sein >>> Da 2. Stelli aber besonders guten Draht zu BR (glaube sogar 1 BRV-Stellvertr. ist sogar die Teamleiterin von der 2. Stelli und andere BR-Mitglieder sind in ihrer Arbeitsgruppe, dass es so sein könnte, obwohl ich es nicht behaupten kann. Komisch war nur, dass 2. Stelli sich gegen unsere Absprache aufgrund einer Mail mit dem BR und nicht mit mir unterhalten hat und gemeinsam mit BR auch massiv auf mich Druck ausüben wollte und mich angemacht hat was ich mir einbilden würde, ich könnte doch den BR nicht so unter druck setzen und soll doch nicht immer auf mein Recht pochen und dieses doch nicht gleich durchsetzen wollen. 2. Stelli spricht wie BR als wäre das so abgesprochen aber wie gesagt, ich kann das nicht behaupten, ist nur eine Vermutung. Ach ja, 2. Stelli wurde ja auch von BR mit in letzte Sitzung gebracht und mir wurde ja auch angedroht man würde weitere Schritte gegen mich unternehmen wenn ich die 2. Stelli nicht wieder in den Mailverteiler nehmen würde. -- Alles sehr merkwürdig --
»
»
Heißt das, wenn ich nicht schnell genug bin und der RA nicht schnell genug handeln kann, hat es keinen Zweck >>> Wer trägt die Kosten wenn ich es nicht nachvollziehen kann ob Beschlüsse schon umgesetzt wurden > RA-Kosten >>> Ich habe das Gefühl, dass der BR mich wieder nicht mit Einladungen für alle Sitzungen bedenken wird und mit Willen zu Verhandlungen ist BR mit mir nicht bereit scheint mir. Was ist denn davon zu halten, wenn mir jetzt regelm. Termine (noch unkomplett) aufgezeigt wurden, mir aber gesagt wurde bis auf die bekannten 3 Sitzungen BR-Sitzung, ASA und BA hätte ich ja sowieso nichts zu suchen. Wenn ich keine Ladungen rechtzeitig und mit TOP bekomme, wie ist das dann zu bewerten > Ladung muß doch sein, sonst kann man sich doch nicht vorbereiten. Und dem BR ist auch bekannt, dass ich mir unter den Abkürzungen nicht immer was vorstellen kann und bei personellen Dingen auch nicht geschrieben steht um was und wen es hier geht. Vieles wird so abekürzt oder so wenig bezeichnet in der Einladung, dass es oft einem NICHTS für mich an Infos gleicht. Ich stehe also trotz der TOP Punkte immer auch vorher im DUNKELEN !!!
»
GANZ WICHTIGE FRAGE !!!

Was muß ich denn bei BR und was gegenüber Personal aussetzen > und wer kümmert sich darum, dass die Einbeziehung nachgeholt wird >>> PR hat, wie gesagt, seit Angang März noch nie geladen. Bin mir so unsicher, ob ich das hier denn so richtig umsetzen kann. Welche Ladungen kämen denn von PR und was ist wenn ich bei personellen Dingen nicht eingeschaltet werde > Muß ich mich an BR oder PR halten >

Ich weiß, ich bin lästig mit meinen vielen Fragen aber ich brauche so dringend Antworten und Hilfe und bin immer so DANKBAR hier Unterstützung zu finden. Diese Position der SBV gefällt mir gerade überhaupt nicht, komme mir vor wie auf einem Schlachtfeld auf dem alle Gegner sind und sich die Messer an den Hals halten und dachte eigentlich ich könne mich gleich für die SB-Menschen einsetzten.

LG

--
Fragezeichen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion