Zuständigkeit (Allgemeines)
Hallo WoBi,
ich möchte Dir hier wiedersprechen.
Ein Auszug aus einem sehr guten Beitrag im Web hierzu: Können Sie als Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer sein>:
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) dagegen kann der GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer sein, wenn er die dafür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt, d.h. wenn er von der GmbH "persönlich abhängig" ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Geschäftsführer in den Betrieb der GmbH "eingegliedert" und wenn er weisungsabhängig ist.
Ich persönlich hatte auch diesen Fall, Mitglied der GF = schwerbehindert. Wir hatten aber die Verabredung im Unternehmen, das be diesen Beschäftigten immer die GSchwbV beteiligt wird. Es war einfach eine Akzeptanzsache. Ging auch immer ohne Probleme.
Kontextlinks:
GmbH-Geschäftsführer können rentenversicherungspflichtig sein