Zuständigkeit (Allgemeines)

WoBi, Thursday, 05.05.2011, 13:47 (vor 5650 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich habe zu sehr schwarz / weis gesehen, es gibt nix ohne Ausnahmen:
"GmbH-Geschäftsführer sind daher auch nach der Rechtsprechung des BAG in der Regel keine Arbeitnehmer".
Wollte Hanni nur darauf Hinweisen, dass die SBV-Zuständigkeit "in der Regel" nicht für Geschäftsführer gegeben ist. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wie kann eine SBV bei einer Bewerbung (Teilnahme Vorstellungsgespräch) ohne dem Vorliegen des abzuschliessenden Geschäftsführervertrages die Ausnahmen erkennen können>

--
Gruß
Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion