Zumutbarer Arbeitsweg (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 23.05.2011, 12:02 (vor 5632 Tagen) @ morre

Hallo Andreas,

dieses hier ist kein Thema des SchwbV. Also auch kein Thema was den § 81 Abs. 4 SGB IX betrifft. Denn es sind ja keine Gründe aus der Behinderung. Familie und Kinder und damit auch diese Themen haben ja viele AN, auch Nichtbehinderte.

Die SchwbV hat ja ehe keine Mitbestimmung der AG muss sie nur gem. § 95 Abs. 2 beteiligen, also ihr Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der AG hat die Stellungnahme in seine Überlegungen einzubeziehen, was nicht bedeutet er muss sie auch so sehen/ umsetzen.

Hier wäre also wenn dann nur der BR gefordert. Dieser hat ja aber wohl
zugestimmt.


Ach ja: Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen
diese doch bitte auch noch beachten, ist auch nicht neu ;-)


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