AN- Personenkreis (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 26.05.2011, 08:25 (vor 4748 Tagen) @ atze

Hallo Atze,

Du bist nach wie vor zuständig für alle sb/gs AN auf Deiner ominösen Liste, mit denen weiterhin ein Arbeitsvertrag besteht - ganz egal, ob sie ihr Geld von der Krankenkasse oder Arbeitsagentur oder sonstwo herbekommen.
Deswegen gilt auch weiterhin zB Dein gesetzliches Initiativrecht, ohne daß Du auf die Einführung eines BEM warten mußt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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