AN- Personenkreis (BEM)
Hallo Atze,
wieso soll bei Langzeitkranken nicht eine stufenweise Wiedereingliederung möglich sein
Sie sind ja immer noch AN !
Und bei schwerbehinderten/gleichgestellten AN hat bei Vorliegen einer fundierten ärztlichen Empfehlung sowie eines entsprechenden Eingliederungsplanes der AG keine Möglichkeit dies abzulehnen, da aus § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX ein Rechtsanspruch auch auf WE entsteht.
--
&Tschüß
Wolfgang