AN- Personenkreis (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 28.05.2011, 21:47 (vor 4739 Tagen) @ atze

Hallo Atze,

wieso soll bei Langzeitkranken nicht eine stufenweise Wiedereingliederung möglich sein
Sie sind ja immer noch AN !
Und bei schwerbehinderten/gleichgestellten AN hat bei Vorliegen einer fundierten ärztlichen Empfehlung sowie eines entsprechenden Eingliederungsplanes der AG keine Möglichkeit dies abzulehnen, da aus § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX ein Rechtsanspruch auch auf WE entsteht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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