Akteineinsicht durch die SBV (Antragstellung / Widerspruch)

sedov, Monday, 04.07.2011, 11:25 (vor 4701 Tagen)

Hallo zusammen,:-)

hab zwar schon etwas dazu gefunden, aber für mich nicht ausreichend.
Mein Anliegen:
Ich setze mit den Betroffenen die Widersprüche zusammen auf, welche sie aber selbst unterzeichnen und abgeben.
Nun habe ich einen MA, welcher immer wieder gegen Mauern beim Kreis rennt, immer Ablehnung.
Nun hatten wir einen Neuantrag gestellt, welcher offensichtlich (!!!) falsch begutachtet wurde, darauf hat der MA Widerspruch mit Bitte um Zusendung der Befunde, eingelegt.
Als er diesen persönlich abgab und sich die Abgabe quittieren lassen wollte (vorher schon der ein oder das andere Schreiben abhanden gekommen, daher seit ca. 1 Jahr immer gegen Quittung), gab es eine unschöne Szene mit der MA des Kreises.
Diese fertigte meinen MA ganz schön ab.
Darauf haben wir zusammen ein Beschwerdeschreiben an den Leiter geschrieben, welches aber auch nur mein MA unterzeichnet hat.
Nun kommt ein Schreiben des Leiters und dieser behauptet:
Erstens wäre ihm und der SBV (!) Akteneinsciht gewährt. Es könne auch, mit seiner Bevollmächtigung, die Akte an die SBV geschickt werden.
Zudem wurde die Bitte um Erläuterung in Akteneinsicht umgewandelt.

So, nun endlich zu meinen Fragen:
Ist es "normal", dass die Akten auch an die betrieblichen SBV geschickt werden>
Ich finde das nicht "normal".
Aber ich lasse mich wie immer gern eines Besseren belehren.
LG sedov:flower:


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