Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Wolfgang E., Sunday, 12.06.2005, 11:02 (vor 6895 Tagen) @ Biggi0001

» Lt. BR wurde ich im April 2005 für ein Jahr gewählt...nach meinen Informationen ist der Zeitraum aber immer 4 Jahre, es sei denn, es würden Neuwahlen erforderlich. Bin ich da richtig informiert> Der BR wurde im Juni 2004 erstmals gewählt, die SchwbV im April 2005....


Wird die örtliche Vertrauensperson 2005 gewählt und beginnt das Amt vor dem 01.10.2005, endet deren Amtszeit am 30.11.2006 (§ 94 Abs. 5 Satz 3 SGB IX).

Beginnt das Amt hingegen erst nach dem 01.10.2005, dann endet deren verlängerte Amtszeit erst im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX).

Wird außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, so ist die Wahl nichtig (Wahlbroschüre, Nr. 2.2).

www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/sgb09x094.htm


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