Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 14.06.2005, 08:00 (vor 6893 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

es ist ganz einfach und ein Blick unter Wahlmaterial/wann wird gewählt klärt auf, sollte aufklären!!;-)

Wann wird gewählt>
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.

Hat eine außerordentliche Wahl stattgefunden oder war die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung kürzer als ein Jahr, so wird erst zum nächsten regelmäßigen Wahltermin neu gewählt.

Also die Wahlzeitraum ist alle 4 Jahre immer vom 01. 10.- 30.11.!! Wird abweischend gewählt, gilt ist die SchwbV zu Beginn des des nächsten Regelwahltermines/-zeitfensters (01. 10.- 30.11) noch nicht länger als 12 Monate im Amt ist sie automatisch auch für die nächste Wahlperiode (4 Jahre) gewählt und im Mandat.

Somit: Beginnt das Amt hingegen erst nach dem 01.10.2005, dann endet deren verlängerte Amtszeit erst im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX).

Die SchwbV der Du als Nachrücker angehörst wurde 6/2003 gewählt, so mit müssen bei euch 2006 Neuwahlen stattfinden. Es zählt nicht, bei Nachrückkern, der Zeitpunkt des nachrückens sondern immer der Zeitpunkt der Wahl.


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