Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)
Hää> Wie> Das verstehe ich nicht!
» Wird die örtliche Vertrauensperson 2005 gewählt und beginnt das Amt
» vor dem 01.10.2005, endet deren Amtszeit am 30.11.2006 (§ 94
» Abs. 5 Satz 3 SGB IX).
»
» Beginnt das Amt hingegen erst nach dem 01.10.2005, dann endet deren
» verlängerte Amtszeit erst im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB
» IX).
Also bei uns ist das alte Mandat 11/2002 abgelaufen. Es wurde, weil sich die alte SBV nicht um Neuwahlen gekümmert hatte, erst 6/2003 neu gewählt. 4/2005 bin ich nachgerückt. Wann muss ich nun Neuwahlen veranlassen> Oder bin ich gar nicht mehr im Amt>
Jörn