wer unterzeichnet BV BEM? (BEM)

hackenberger, Wednesday, 13.07.2011, 21:24 (vor 4693 Tagen) @ joerch

Hallo Jörg,

» Bei uns haben alle an der Ausarbeitung der Vereinbarung beteiligten
» Betriebsparteien unterzeichnet.
»
» Arbeitgeber, Betriebsrat, Sprecherausschuss und ich als SBV
Kann man so machen, auch wenn es das Gesetz expliziert so nicht vorsieht.

Denn das Gesetz, also das SGB IX § 83 Abs 1 Satz 1 ist da ganz klar in der Aussage.

§ 83 Integrationsvereinbarung
(1) 1 Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 93 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98) eine verbindliche Integrationsvereinbarung.

§ 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates.
1 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. 2 Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.

Also, nichts von Sprecherausschuss!

Ein weiteres Problem ist, dass die Integrationsvereinbarung hat den rechtlichen Status einer BV. BV schließt der BR mit dem AG ab. Rechtsgrundlage ist das BetrVG. Das ist wichtig wenn es um das Thema Kündigung dieser geht. Denn Kündigen können nur die Vertragspartner.

Man könnte dann also ggf. den Sprecherausschuss "informell" mitzeichnen lassen, denn er ist lt. Gesetz KEIN Beteiligter. Der Sprecherausschuss könnte auch mit dem AG eine eigene Vereinbarung abschließen.

Doch es ist hier eine rechtlich nicht ganz geklärte Sache. Denn das SGB IX, also auch der § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX spricht von "Beschäftigten". Auch leitende Ang. sind Beschäftigte und sie fallen auch unter die Regelungen des SGB IX. Auch ist die SchwbV auch für diese in gleichem Maße zuständig und zu beteiligen.

Aber:
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
§ 2 Zusammenarbeit
Der Arbeitgeber hat vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecherausschuss rechtzeitig anzuhören.


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