Betriebsärztliche Untersuchung (AGG)

Max, Berlin, Sunday, 21.08.2011, 11:31 (vor 4644 Tagen)

Hallo Hans-Peter und Bernhard,

vorab erstmal Gratulation zum 10 jährigen Jubiläum.
Nun meine Frage:
Nach Anerkennung der Schwerbehinderung 07.2011 wurde ein Mitarbeiter zur betriebsärztlichen Untersuchung mit folgender Begründung geladen:

Tauglichkeit, Einsatzfähigkeit aufgrund der Neuanerkennung der Schwerbeschädigung.

2010 war der Mitarbeiter längere Zeit krank,dem Arbeitgeber war schon zu diesem Zeitpunkt der Grund der Erkrankung durch Info vom Betroffenen bekannt.
Oktober 2010 trat der Mitarbeiter seinen Dienst wieder an und wurde, wie oben beschrieben, erst im August 2011, nach Bescheid vom Versorgungsamt, zum BA geladen.
Der jüngere Nachfolger steht schon bereit.

Liegt in der o.g. Begründung der BA-Untersuchung eine Diskreminierung vor>

Mit freundlichen Grüßen

Max


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