Betriebsärztliche Untersuchung (AGG)

Max, Berlin, Sunday, 21.08.2011, 12:33 (vor 4645 Tagen) @ Max

Hallo Bernhard,

die SV wurde im Vorfeld mündlich über das evt. Vorhaben der Dienststelle informiert, war damit nicht einverstanden, bei der Umsetzung aber nicht beteiligt. Es fand ein Gespräch mit dem Mitarbeiter ohne Beteiligung der SV statt. Den Untersuchungstermin beim BA erfuhr die SV erfuhr kurzfristig vom Betroffenen, begleitete ihn. Ergebnis der Untersuchung: Keine Einschränkung der Tauglichkeit.
Das Verhalten vom PR ist nicht eindeutig, der jüngere evt. Nachfolger ist
Pr-Mitglied.

Noch einmal meine Frage:
Ist eine BA-Untersuchung, AG war weit vorher über den Gesundheitszustand informiert, danach keine Fehlzeiten, mit der Formulierung wegen eingetretener Schwerbeschädigung diskreminierend>


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