Betriebsärztliche Untersuchung (AGG)

hackenberger, Sunday, 21.08.2011, 11:43 (vor 4645 Tagen) @ Max

Hallo Max,

erst einmal Danke für die Glückwünsche aber an alle Gratulanten. Weiter auch den Hinweis, die Glückwunsche gebühren EUCH allen. Denn nur durch euch kann dieses Forum sich so darstellen.

So nun einige Nachfragen:

Max, hat der AG hier vor der geplanten Maßnahme die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligt, also gehört>
Wie hat dann die SchwbV reagiert>
Wenn keine Beteiligung gem. § 95 Abs. 2 SGB IX stattfand, hast Du gem. § 95 Abs. 2 auf die Aussetzung bestanden ggf. auch per Beschlussverfahren>

Was sagt unternimmt der PR>


PS: Schwerbeschädigung>>> Ich dachte er hätte eine Schwerbehinderung, Schwerbeschädigung kennt man als Kriegsfolge.


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