Außerordentliche Neuwahlen (Wahlen)
Hallo David,
bei der SchwbV hat eine Veränderung bei der Anzahl der Schwerbehinderten/Gleichgestellten (Betroffenen) keine Auswirkung auf das Thema Neuwahl ja/nein bzw. Mandatsverlust. Die SchwbV bleibt 4 Jahre im Mandat egal ob die Anzahl der Schwerbehinderten zu- oder abnimmt.
Eine diesbezügliche Einwirkung/Regelung gibt es nur bei BR (gem. BetrVG).
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Wolfram,
21.06.2005, 13:03
- Außerordentliche Neuwahlen - hackenberger, 22.06.2005, 09:25
- Außerordentliche Neuwahlen - wolfram, 23.06.2005, 13:17
- Außerordentliche Neuwahlen -
David,
23.06.2005, 22:36
- Außerordentliche Neuwahlen - hackenberger, 23.06.2005, 23:35
- Außerordentliche Neuwahlen - wolfram, 27.06.2005, 07:45
- Außerordentliche Neuwahlen nach Umstrukturierungen - Wolfgang E., 11.12.2009, 18:39