Außerordentliche Neuwahlen (Wahlen)
Hallo David,
bei der SchwbV hat eine Veränderung bei der Anzahl der Schwerbehinderten/Gleichgestellten (Betroffenen) keine Auswirkung auf das Thema Neuwahl ja/nein bzw. Mandatsverlust. Die SchwbV bleibt 4 Jahre im Mandat egal ob die Anzahl der Schwerbehinderten zu- oder abnimmt.
Eine diesbezügliche Einwirkung/Regelung gibt es nur bei BR (gem. BetrVG).