Außerordentliche Neuwahlen (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 23.06.2005, 23:35 (vor 6880 Tagen) @ David

Hallo David,

bei der SchwbV hat eine Veränderung bei der Anzahl der Schwerbehinderten/Gleichgestellten (Betroffenen) keine Auswirkung auf das Thema Neuwahl ja/nein bzw. Mandatsverlust. Die SchwbV bleibt 4 Jahre im Mandat egal ob die Anzahl der Schwerbehinderten zu- oder abnimmt.

Eine diesbezügliche Einwirkung/Regelung gibt es nur bei BR (gem. BetrVG).


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion