aktuelle Quote (Allgemeines)
» Ich verstehe also deine Antwort in der Weise, dass die SBV über die jährliche Meldung hinaus kein Recht auf aktuelle Zahlen hat.
Hallo,
diese Schlussfolgerung ist so nicht ganz richtig:
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 1 SGB IX).
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Viele Grüße
Doris