aktuelle Quote (Allgemeines)
» Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen (§ 99 Abs. 1 SGB IX).
Danke Doris, möglicherweise hat ja mittlerweile mein Sehvermögen erheblich gelitten, aber ich finde diese konkrete Aussage im link nicht. Kanst Du sie bitte raus kopieren.
Dank Dir
Hanni