aktuelle Quote (Allgemeines)

Hanni, Friday, 02.09.2011, 11:04 (vor 5530 Tagen) @ Doris

» Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, zu jedem Zeitpunkt der Schwerbehindertenvertretung die bei ihm beschäftigten schwerbehinderten Menschen namentlich zu benennen (§ 99 Abs. 1 SGB IX).

Danke Doris, möglicherweise hat ja mittlerweile mein Sehvermögen erheblich gelitten, aber ich finde diese konkrete Aussage im link nicht. Kanst Du sie bitte raus kopieren.

Dank Dir
Hanni


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