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DickesHemd, NRW, Friday, 02.09.2011, 22:35 (vor 5529 Tagen) @ Hanni

Hallo Hanni,
hier im Forum habe alle das gleiche Interesse.
Wir suchen Rat und bitten um Unterstützung. Jeder versucht den anderen zu helfen so gut er kann. Manchmal ist eine Antwort nicht ganz präzise. Schlimmstenfalls sogar falsch. Spätestens dann kommt vom Bernhard oder Hans-Peter ein Beitrag der uns den richtigen Weg zeigt.

Warum Du hier so auf "Krawall gebürstet" bist verstehe ich nicht.

Vielleicht ist in deinem Betrieb der "§ 99 Zusammenarbeit" in Vergessenheit geraten. Versuch doch mal nett anzufragen. ;-)
(1) Arbeitgeber, Beauftragter des Arbeitgebers, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat arbeiten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in dem Betrieb oder der Dienststelle eng zusammen.

Ansonsten wende dich an die AfA oder Integrationsamt.

--
Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)


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