Seminarteilnahme (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 08.09.2011, 14:51 (vor 5524 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

zum einen der 2. Stelli hat i.d.R. keinen Schulungsanspruch. Also hier ein Entgenkommen des AG. Weiter gibt es die Rechtsprechung, dass es durchaus betriebliche Gründe geben kann ein Seminar zu verschieben. Wenn es vorher mit dem AG abgesprochen war und dann durch die Absage/Verschiebung Kosten entstehen hat diese aber auch der AG zu tragen.

Daher hier mit dem AG reden und verschieben, bevor der AG das Recht der Teilnahme angeht und wohl recht bekommen wird.

Denn bei Deinem Ausscheiden rückt ja der 1. Stelli nach doch hier soll der 2. Stelli der erst dann 1. Stelli wird heute schon geschult werden.

Da der 2. Stelli ja wohl auch schon des öfftern tätig war, also ein Wissen wohl haben muss, kann man auch nur sehr schwer nun belegen, ohne diese Schulung zum jetzigen Zeitpunkt geht die Mandatswahrnahme nicht.


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