Seminarteilnahme (Allgemeines)

DoSto, Thursday, 08.09.2011, 19:34 (vor 5523 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für die Antwort.

Ich weiß, dass der 2. Stelli keinen Anspruch hat. Aber es ist der Stelli, der meistens zur Vertretung da ist. Der 1. Stelli ist meistens nicht greifbar und hatte längere Zeit die Pflegezeit in Anspruch genommen. Von daher muss die Schulung des 2. Stellis sicher gestellt werden. Ich beteilige beide Stellis, damit die bei meinem Ausscheiden nicht aus allen Wolken fallen und mir dann sagen: "Wir wussten gar nicht, wie viel Arbeit da dran hängt!"

Ich habe die Seminarteilnahme des 2. Stellis nun doch gesichert. Und wenn der AG seit Monaten weiß, dass die Seminarteilnahme geplant ist, kann er sich auch darauf rechtzeitg einstellen. Eine Verlegung dieses Seminars ist nicht möglich und das nächste wäre erst wieder für das nächste Jahr gegeben. Was dann, wenn die betriebliche Situation wieder gegen die Teilnahme spricht> Die Schulung muss sicher gestellt sein, denn die beiden müssen im nächsten Jahr alleine handeln. Ich hatte fünf Jahre vor Amtsantritt Zeit, mich ausreichend schulen zu lassen. Ich war für mein Amt gut vorbereitet. Aber die Praxis ist viel weitläufiger, als dass man alles Wissen haben könnte. Das habe ich erfahren müssen. Deshalb ist es mir wichtig, dass die beiden die Gelegenheit zur Schulung nutzen, solange sie noch die Zeit dafür haben.

Liebe Grüße

DoSto

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DoSto


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