Seminarteilnahme (Allgemeines)
Hallo DoSto,
» Ich beteilige beide Stellis, damit die bei meinem Ausscheiden nicht aus
» allen Wolken fallen und mir dann sagen: "Wir wussten gar nicht, wie viel
» Arbeit da dran hängt!"
Die VPSchwb kann nicht wahlweise oder frei die Stelli einsetzen. Der mögliche Einsatz der Stelli ist ganz klar im SGB IX geregelt.
» Aber es ist der Stelli der meistens zur Vertretung da ist.
Was heißt zur Vertretung da ist>
» Der 1. Stelli ist meistens nicht greifbar
» Eine Verlegung dieses Seminars ist nicht möglich und das nächste wäre erst
» wieder für das nächste Jahr gegeben. Was dann, wenn die betriebliche
» Situation wieder gegen die Teilnahme spricht>
Also, er hat ja wohl schon ohne diese Schulung das Mandat wahrgenommen, daher greift durchaus das Thema "Rücksicht/ Verschieben". Doch auch nur nun. Denn für die letzten 3 Monate oder das nächste Jahr kann/ muss der AG dann entsprechend planen.
Wenn er dann nachgerückt ist und 1 Stelli ist besteht ja dann der Schulungsanspruch. Wenn es dann zwingend notwendig wird, ggf. auch ein Seminar bei einem anderen Veranstalter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in den letzten Monaten 2011 kein Seminar mehr gibt.
Schwerbehindertenvertretung Teil I, Rechte und Rechtsgrundlagen der SBV findet man z.B. für November und Dezember 2011 und wieder ab Januar 2012 einige.
Was heißt nicht greifbar>
Die Gründe der Verhinderung sind ja klar und bekannt. Das Gesetz sieht auch ganz ausdrücklich den Ausgleich für Mandatswahrnahme außerhalb der Arbeitszeit vor und dienstl. Verhinderung gibt es nicht.
Klar die Inanspruchnahme von Pflegezeit ist i.d.R. Verhinderung.
Also, der AG hat hier die besseren Karten und vor allem sollte man der dann nachrückenden SchwbV nicht den Start erschweren. Denn könnte sich sonst das Verhältnis AG / SchwbV sehr belastet werden.